Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Mark Blume Architektur Modellbau Gestaltung, Stand 12.08.2008

IV. Mängelhaftung

1. Die Haftung für Mängel des Werkes bestimmt sich, soweit nachfolgend keine besondere Regelung enthalten ist, nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Liegt ein vom Verwender zu vertretender Mangel vor, so ist der Verwender nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
Die Feststellung solcher Mängel muss dem Verwender unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen10 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit - schriftlich mitgeteilt werden. Unterlässt der Besteller die Mitteilung, sind alle Gewährleistungs - und etwaige Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist der Verwender verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass das Werk nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

3. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, oder ist der Verwender zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die der Verwender zu vertreten hat, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.

4. Über die in Ziffer 2 und 3 hinausgehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

5.Die Haftungseinschränkung nach Ziffer 4 gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens seiner zugesicherten Eigenschaften Schadenersatzansprüche geltend macht.